ARD rejects our TV commer­cial: we are consid­ering our next steps

Mit GLS, Prokon und EWS Schönau als Sponsoren wollten wir einen Klima-Werbe­spot vor der „Tagesschau” kaufen. Die ARD Media GmbH hat die Ausstrahlung nun abgelehnt – obwohl wir alle Werbericht­linien einge­halten und das Skript juristisch prüfen ließen.

Seit Monaten arbeiten wir auf dieses Ziel hin: einen Werbe­spot vor der „Tagesschau”, finan­ziert durch Sponsoren wie unter anderen GLS Bank, Prokon und EWS Schönau. Mit 135.000 € Spenden­geldern wollten wir den Fokus darauf lenken, dass Klimathemen mehr gesell­schaft­liche Aufmerksamkeit brauchen. Der 35-sekündige Werbe­spot sollte am 22. Oktober ausgestrahlt werden und den Claim “Wir schauen hin” haben. Als Beset­zung konnten wir zahlreiche Prom­in­ente gewinnen. Jetzt kam ein Rückschlag: Die ARD Media GmbH hat die Ausstrahlung des Spots abgelehnt.

Die Begründung der ARD

Das Justiz­iariat der ARD hat unser Skript geprüft. Das Ergebnis: Der Spot sei keine zulässige Werbung. Nach dem Medi­en­staats­ver­trag dürfen in Werbeblöcken nur Inhalte laufen, die entweder den Absatz von Produkten fördern oder als sogenannte Imagew­er­bung das Erschein­ungs­bild eines Unternehmens positiv beein­flussen. Beides sehe die ARD hier nicht erfüllt: „Auch das Erschein­ungs­bild einer juristischen Person […] wird nicht positiv beein­flusst. Das Skript setzt sich krit­isch mit der Klimakrise ausein­ander.” Die Nennung der Unternehmens­namen und der Satz „Wir schauen hin” reichten laut ARD nicht aus, um das Image der beteiligten Unternehmen zu stärken.

Zusätz­lich verwies die ARD auf die neue EmpCo-Richt­linie. Sie regelt, unter welchen Voraus­set­zungen allge­meine Umweltaus­sagen in der Werbung zulässig sind. Auch hier sah die ARD ein Risiko – und lehnte den Auftrag am Ende voll­ständig ab.

Warum uns das wundert

Uns sind die ARD-Werbericht­linien bekannt und wir haben das Skript von Anfang an entlang der Richt­linien entwickelt. Zusätz­lich ließen wir es vorab von einem spezi­al­is­ierten Medi­en­an­walt prüfen. Ents­prechend verwun­dert sind wir nun über die Bewer­tung der ARD.

Unsere Sponsoren haben ein deut­liches wirtschaft­liches Interesse: Zum einen sind sie als Vorreiter ihrer Branchen daran interessiert, mit einem Aufruf zu mehr Aufmerksamkeit für Klimathemen in Verbindung gebracht zu werden und ihr Image damit weiter zu stärken. Zum anderen gilt es als Gesell­schaft die hohen Klima­fol­gekosten abzuwenden – zwis­chen 2000–2021 lagen diese in Deutsch­land bei 145 Mrd. € laut einer Studie von Prognos AG, IÖW, GWS im Auftrag des BMWK (2023). Klima­fol­gekosten – von Schäden und für Anpas­sungs­maß­nahmen – fallen auch auf Unternehmen zurück.

Die recht­liche Einsch­ätzung unseres Medi­en­an­walts

Wir haben die Ablehnung recht­lich einsch­ätzen lassen. Dr. Sascha Wolf, Fachan­walt für Medi­en­recht von Prigge Recht, wider­spricht der ARD-Begründung in mehr­eren Punkten deut­lich: „Die vorlie­gende Begründung trägt die Ablehnung des Werbe­s­pots nicht.”

Sein zent­rales Argu­ment: Imagew­er­bung ist recht­lich nicht auf konkrete Produk­tver­sprechen beschränkt. Es reicht aus, wenn eine Kommunika­tion geeignet ist, das Ansehen eines Unternehmens zu steigern. Das hat auch der Bundes­gericht­shof schon mehr­fach bestätigt. Teil­weise genügte bereits die gesteigerte „nament­liche Bekan­ntheit” eines Unternehmens.

Auf unseren Spot bezogen heißt das: „Der Spot stellt die Klimakrise als weit­ge­hend ignor­ierte Bedro­hung dar und löst diese Erzählung mit der Aussage ‘Wir schauen hin’ sowie der Nennung der beteiligten Unternehmen auf.” Genau das verbinde die Sponsoren erken­nbar mit Prob­lem­be­wusst­sein und gesell­schaft­licher Verant­wor­tung – und das sei geeignet, ihr öffent­liches Bild positiv zu beein­flussen.

Auch beim zweiten Einwand der ARD, der EmpCo-Richt­linie, wider­spricht Herr Wolf: Eine „allge­meine Umweltaus­sage” setzt laut Gesetz voraus, dass ein Unternehmen eine positive oder verbesserte Umweltwirkung behauptet. „Wir schauen hin” tut das gerade nicht – weder ausdrück­lich noch indirekt.

Die ARD-Begründung ist zudem in sich wider­sprüch­lich: “Einer­seits soll die Aussage ‘Wir schauen hin’ zu unbestimmt sein, um eine positive Imagewirkung zugun­sten der beteiligten Unternehmen zu entfalten. Ander­er­seits soll dies­elbe Aussage so konkret sein, dass die strengen Vorgaben für Umweltaus­sagen in der Werbung greifen. Nach unserer Einsch­ätzung ist der Spot jeden­falls zulässig.”

Wie es weit­ergeht

Wir stehen weiter hinter dem Spot – inhalt­lich wie recht­lich. Die Einsch­ätzung unseres Medi­en­an­walts bestärkt uns darin, dass die Ablehnung so nicht haltbar ist. Wir prüfen nun die näch­sten Schritte. Wie es weiter geht erfahrt ihr natür­lich hier.

ARD has rejected the climate-themed commercial produced by “Klima vor acht” and its sponsors, even though advertising guidelines were followed. Our media attorney strongly disputes the reasoning behind this decision. (Article in German)

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