ARD lehnt unseren Werbe­spot ab: Wir prüfen nächste Schritte

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Mit GLS, Prokon und EWS Schönau als Spon­soren wollten wir einen Klima-Werbe­spot vor der „Tages­schau“ kaufen. Die ARD Media GmbH hat die Ausstrah­lung nun abge­lehnt – obwohl wir alle Werbe­richt­li­nien einge­halten und das Skript juris­tisch prüfen ließen.

Seit Monaten arbeiten wir auf dieses Ziel hin: einen Werbe­spot vor der „Tages­schau“, finan­ziert durch Spon­soren wie unter anderen GLS Bank, Prokon und EWS Schönau. Mit 135.000 € Spen­den­gel­dern wollten wir den Fokus darauf lenken, dass Klimathemen mehr gesell­schaft­liche Aufmerk­sam­keit brau­chen. Der 35-sekün­dige Werbe­spot sollte am 22. Oktober ausge­strahlt werden und den Claim „Wir schauen hin“ haben. Als Beset­zung konnten wir zahl­reiche Promi­nente gewinnen. Jetzt kam ein Rück­schlag: Die ARD Media GmbH hat die Ausstrah­lung des Spots abge­lehnt.

Die Begrün­dung der ARD

Das Justi­zia­riat der ARD hat unser Skript geprüft. Das Ergebnis: Der Spot sei keine zuläs­sige Werbung. Nach dem Medi­en­staats­ver­trag dürfen in Werbe­blö­cken nur Inhalte laufen, die entweder den Absatz von Produkten fördern oder als soge­nannte Image­wer­bung das Erschei­nungs­bild eines Unter­neh­mens positiv beein­flussen. Beides sehe die ARD hier nicht erfüllt: „Auch das Erschei­nungs­bild einer juris­ti­schen Person […] wird nicht positiv beein­flusst. Das Skript setzt sich kritisch mit der Klima­krise ausein­ander.“ Die Nennung der Unter­neh­mens­namen und der Satz „Wir schauen hin“ reichten laut ARD nicht aus, um das Image der betei­ligten Unter­nehmen zu stärken.

Zusätz­lich verwies die ARD auf die neue EmpCo-Richt­linie. Sie regelt, unter welchen Voraus­set­zungen allge­meine Umwelt­aus­sagen in der Werbung zulässig sind. Auch hier sah die ARD ein Risiko – und lehnte den Auftrag am Ende voll­ständig ab.

Warum uns das wundert

Uns sind die ARD-Werbe­richt­li­nien bekannt und wir haben das Skript von Anfang an entlang der Richt­li­nien entwi­ckelt. Zusätz­lich ließen wir es vorab von einem spezia­li­sierten Medi­en­an­walt prüfen. Entspre­chend verwun­dert sind wir nun über die Bewer­tung der ARD.

Unsere Spon­soren haben ein deut­li­ches wirt­schaft­li­ches Inter­esse: Zum einen sind sie als Vorreiter ihrer Bran­chen daran inter­es­siert, mit einem Aufruf zu mehr Aufmerk­sam­keit für Klimathemen in Verbin­dung gebracht zu werden und ihr Image damit weiter zu stärken. Zum anderen gilt es als Gesell­schaft die hohen Klima­fol­ge­kosten abzu­wenden – zwischen 2000–2021 lagen diese in Deutsch­land bei 145 Mrd. € laut einer Studie von Prognos AG, IÖW, GWS im Auftrag des BMWK (2023). Klima­fol­ge­kosten – von Schäden und für Anpas­sungs­maß­nahmen – fallen auch auf Unter­nehmen zurück.

Die recht­liche Einschät­zung unseres Medi­en­an­walts

Wir haben die Ableh­nung recht­lich einschätzen lassen. Dr. Sascha Wolf, Fach­an­walt für Medi­en­recht von Prigge Recht, wider­spricht der ARD-Begrün­dung in mehreren Punkten deut­lich: „Die vorlie­gende Begrün­dung trägt die Ableh­nung des Werbe­spots nicht.“

Sein zentrales Argu­ment: Image­wer­bung ist recht­lich nicht auf konkrete Produkt­ver­spre­chen beschränkt. Es reicht aus, wenn eine Kommu­ni­ka­tion geeignet ist, das Ansehen eines Unter­neh­mens zu stei­gern. Das hat auch der Bundes­ge­richtshof schon mehr­fach bestä­tigt. Teil­weise genügte bereits die gestei­gerte „nament­liche Bekannt­heit“ eines Unter­neh­mens.

Auf unseren Spot bezogen heißt das: „Der Spot stellt die Klima­krise als weit­ge­hend igno­rierte Bedro­hung dar und löst diese Erzäh­lung mit der Aussage ‚Wir schauen hin‘ sowie der Nennung der betei­ligten Unter­nehmen auf.“ Genau das verbinde die Spon­soren erkennbar mit Problem­be­wusst­sein und gesell­schaft­li­cher Verant­wor­tung – und das sei geeignet, ihr öffent­li­ches Bild positiv zu beein­flussen.

Auch beim zweiten Einwand der ARD, der EmpCo-Richt­linie, wider­spricht Herr Wolf: Eine „allge­meine Umwelt­aus­sage“ setzt laut Gesetz voraus, dass ein Unter­nehmen eine posi­tive oder verbes­serte Umwelt­wir­kung behauptet. „Wir schauen hin“ tut das gerade nicht – weder ausdrück­lich noch indi­rekt.

Die ARD-Begrün­dung ist zudem in sich wider­sprüch­lich: „Einer­seits soll die Aussage ‚Wir schauen hin‘ zu unbe­stimmt sein, um eine posi­tive Image­wir­kung zugunsten der betei­ligten Unter­nehmen zu entfalten. Ande­rer­seits soll dieselbe Aussage so konkret sein, dass die strengen Vorgaben für Umwelt­aus­sagen in der Werbung greifen. Nach unserer Einschät­zung ist der Spot jeden­falls zulässig.“

Wie es weiter­geht

Wir stehen weiter hinter dem Spot – inhalt­lich wie recht­lich. Die Einschät­zung unseres Medi­en­an­walts bestärkt uns darin, dass die Ableh­nung so nicht haltbar ist. Wir prüfen nun die nächsten Schritte. Wie es weiter geht erfahrt ihr natür­lich hier.

Die ARD lehnt den Klima-Werbespot von Klima vor acht und Sponsoren ab, obwohl Werberichtlinien eingehalten wurden. Unser Medienanwalt widerspricht der Begründung deutlich.

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