Programm­be­schwerde an den NDR

(Juni 2025)

Programm­be­schwerde: Beitrag „Kampa­gnen für Klima­po­litik: EU-Gelder für Umwelt­ak­ti­visten?“ vom 7. Juni 2025, veröf­fent­licht auf tagesschau.de sowie in TV‑, Radio- und Social-Media-Kanälen der ARD

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Befremden haben wir die Bericht­erstat­tung der „Tages­schau“ vom 7. Juni 2025 zum Thema „EU-Gelder für Umwelt­ak­ti­visten?“ zur Kenntnis genommen. Der Beitrag, der auf einer Recherche der „Welt am Sonntag“ basiert, wurde von der Redak­tion offenbar ohne die gebo­tene jour­na­lis­ti­sche Sorg­falt über­nommen und verbreitet. Er miss­achtet zentrale Programm­grund­sätze und jour­na­lis­ti­sche Stan­dards in ekla­tanter Weise.

Wir reichen hiermit förm­liche Programm­be­schwerde ein. Der Beitrag verstößt gegen die in § 8 formu­lierten Programm­grund­sätze des Staats­ver­trages über den Nord­deut­schen Rund­funk (NDR-Staats­ver­trag). Insbe­son­dere wird gegen Absatz 2 verstoßen, der besagt: „Bericht­erstat­tung und Infor­ma­ti­ons­sen­dungen haben den aner­kannten jour­na­lis­ti­schen Grund­sätzen […] zu entspre­chen. Sie müssen unab­hängig und sach­lich sein. Nach­richten sind vor ihrer Verbrei­tung mit der nach den Umständen gebo­tenen Sorg­falt auf Wahr­heit und Herkunft zu prüfen.“

Zur Kritik im Einzelnen:

(1) Ekla­tante Verlet­zung der jour­na­lis­ti­schen Sorg­falts­pflicht

Der schwer­wie­gendste Vorwurf ist das Versäumnis der Redak­tion, die Behaup­tungen der „Welt am Sonntag“ mit bereits öffent­lich bekannten und zugäng­li­chen Fakten abzu­glei­chen. Bereits im Februar 2025 – also vier Monate vor der Bericht­erstat­tung der Tages­schau – hatte das Medium „Poli­tico“ die betref­fenden Verträge zwischen der EU-Kommis­sion und NGOs analy­siert und kam zu dem Schluss, dass es keinerlei Belege für eine verdeckte, zweck­ge­bun­dene Beauf­tra­gung von Lobby­kam­pa­gnen oder Klagen gibt. Die Fakten­lage, welche die Vorwürfe der „Welt“ im Kern entkräf­tete, war also längst bekannt und wäre durch eine simple Recherche auffindbar gewesen. Die Tages­schau hat hier ihre urei­gene Aufgabe der Prüfung und Einord­nung unter­lassen und statt­dessen eine bereits wider­legte Falsch­in­for­ma­tion unkri­tisch multi­pli­ziert. Dies stellt einen ekla­tanten Verstoß gegen die in § 8 NDR-Staats­ver­trag fest­ge­schrie­bene Sorg­falts­pflicht dar.

(2) Fehlende Ausge­wo­gen­heit und verspä­tete Korrektur

Weder der EU-Kommis­sion noch den beschul­digten NGOs wurde die Möglich­keit zu einer Stel­lung­nahme zu den Vorwürfen gegeben. Statt­dessen werden im ursprüng­li­chen Beitrag ausschließ­lich die Personen aus dem „Welt“-Artikel zitiert. Das wider­spricht unter anderem den NDR-Programm­richt­li­nien, die für Infor­ma­ti­ons­sen­dungen und ‑ange­bote vorschreiben, dass Tatsa­chen­be­haup­tungen über­prüft werden müssen. So heißt es in 3. b): „Sind für eine kritisch analy­ti­sche Sendung Tatsa­chen­be­haup­tungen vorge­sehen, die sich gegen eine Person oder Insti­tu­tion richten, so gehört es zur sorg­fäl­tigen Vorbe­rei­tung der Sendung, die Betrof­fenen soweit erfor­der­lich und möglich zu hören und deren Auffas­sung nicht außer Acht zu lassen.“ Die Vorge­hens­weise der Redak­tion nach der Erst­ver­öf­fent­li­chung verschärft den Verstoß. Ohne Kennt­lich­ma­chung der Ände­rungen (durch einen Trans­pa­renz­hin­weis o.ä.) wurden dem Beitrag erst Stunden nach der Veröf­fent­li­chung schritt­weise weitere Perspek­tiven hinzu­ge­fügt, wie etwa ein State­ment von Lobby­con­trol (13:28 Uhr) oder eine Stel­lung­nahme der EU-Kommis­sion selbst, die die Vorwürfe zurück­weist (17:54 Uhr). In der Zwischen­zeit wurde die ursprüng­liche, einsei­tige und irre­füh­rende Darstel­lung millio­nen­fach verbreitet. Dieses Vorgehen miss­achtet das Gebot der Ausge­wo­gen­heit und Sach­lich­keit und hat zu einer massiven Desin­for­ma­ti­ons­welle beigetragen.

(3) Persis­tie­rende Falsch­in­for­ma­tion auf Social Media

Beson­ders gravie­rend ist die Verbrei­tung auf Social-Media-Kanälen wie Insta­gram. Während die Text-Captions Stunden später ange­passt wurden, bleiben die ursprüng­li­chen, falschen Behaup­tungen in den nicht editier­baren Bild-Slides perma­nent sichtbar und werden weiterhin geteilt. Die Tages­schau hat somit sehenden Auges eine Falsch­in­for­ma­tion produ­ziert, deren Korrektur die Ziel­gruppe nur unzu­rei­chend erreicht. Der Schaden für die betrof­fenen NGOs und das Vertrauen in die EU-Insti­tu­tionen war zu diesem Zeit­punkt längst ange­richtet und wird durch die Persis­tenz der Inhalte im Netz perp­etu­iert.

Wir fordern Sie auf, zu diesem Sach­ver­halt umge­hend Stel­lung zu nehmen und bitten um eine geson­derte Antwort zu der von uns vorge­brachten Beschwerde.

Mit freund­li­chem Gruß

Frie­de­rike Mayer, 1. Vorsit­zende • Daniel Kulms, Mitglied des Vorstandes

Quellen zur Bericht­erstat­tung

Die Tagesschau verbreitete widerlegte Falschinfo über EU-Gelder für Umweltaktivisten – wir beschweren uns beim NDR-Rundfunkrat.

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